Bemessungsgrenze 2014
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung belief sich 2014 auf 48.600 € p.a. bzw. 4.050 € monatlich. Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, diese lag 2014 bei 53.550 € p.a. bzw. 4.462,50 € monatlich.
überlegen, können Sie hier einen individuellen Vergleich von privaten Krankenversicherungen anfordern. Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte ist ein Wechsel in die PKV unabhängig vom Einkommen möglich. |
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