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Beitragsbemessungsgrenze 2006
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2006 42.750 p.a. bzw. 3.562,50 monatlich, bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2006 47.250 p.a. bzw. 3.937,50 monatlich Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer konnten bis Oktober 2006 erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die Privatkrankenversicherung wechseln. Seit Ende Oktober 2006 muss die Pflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten worden sein, um sich privat versichern zu können. Sollte Ihr Einkommen darüber liegen, und Sie über einen Wechsel in die Privatversicherung nachdenken, können Sie hier einen Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen anfordern. Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den Vorjahren:
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