Beitragsbemessungsgrenze 2006
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2006 42.750 p.a. bzw. 3.562,50 monatlich, bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2006 47.250 p.a. bzw. 3.937,50 monatlich Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer konnten bis Oktober 2006 erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die Privatkrankenversicherung wechseln. Ab Ende Oktober 2006 musste die Pflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten worden sein, um sich privat versichern zu können.
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den Vorjahren:
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