Bemessungsgrenze 2012
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2012 45.900 € p.a. bzw. 3.825 € monatlich. Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie lag 2012 bei 50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich.
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