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Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

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Beitragsbemessungsgrenze 2010

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2010

45.000 € p.a. bzw. 3.750 € monatlich.

Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.


Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant:

49.950 € p.a. bzw. 4.162,50 € monatlich.


Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel nachdenken, können Sie hier einen

Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen

anfordern.


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Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den letzten Jahren:

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

         



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