Beitragsbemessungsgrenze
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung
betrug 2003
41.400 p.a. bzw. 3.450
monatlich,
bis zu diesem Einkommen werden maximal
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Die Beitragbemessungsgrenze entsprach bis 2002 der Krankenversicherungspflichtgrenze,
seit 2003 sind beide Werte unterschiedlich!
Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 gesetzlich versichert waren:
45.900 p.a. bzw. 3.825
monatlich
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze können in die private Krankenversicherung
wechseln, erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird.
Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 bereits privat versichert waren:
41.400 p.a. bzw. 3.450
monatlich
Aktuelle Bemessungsgrenze
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