Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung
beträgt 2010
45.000 € p.a. bzw. 3.750
€ monatlich.
Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge
in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
relevant; sie beträgt 2010
49.950 € p.a. bzw. 4.162,50
€ monatlich.
Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss man die Versicherungspflichtgrenze in drei
aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben. Wenn Ihr Einkommen also seit 2007 über der Pflichtgrenze
liegt und Sie über einen Wechsel nachdenken, können Sie hier einen
Versicherungsvergleich
von privaten Krankenversicherungen
anfordern.
Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von
wenigen Ausnahmen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den letzten Jahren:
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