Beitragsbemessungsgrenze 2015
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung lag 2015 bei 49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet; das über diese Einkommensgrenze hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt.
54.900 € p.a. bzw. 4.575 € monatlich. Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die PKV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.
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