Beitragsbemessungsgrenze 2015 Krankenversicherung - Bemessungsgrenze

Privatkrankenversicherung

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Beitragsbemessungsgrenze 2015

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung lag 2015 bei

49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich.

Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet; das über diese Einkommensgrenze hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt.


Um sich privat versichern zu können, muss das Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, diese betrug 2015

54.900 € p.a. bzw. 4.575 € monatlich.

Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die PKV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.


Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtgrenze liegt und Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung überlegen, ist eine ausführliche Information zu verschiedenen Punkten wie bsplw. Beiträge, Leistungen oder zum Vorgehen beim Versicherungswechsel wichtig. Hier erhalten Sie einen Versicherungsvergleich zur

privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer

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www.privatkrankenkasse.com

 

 
 
     
 

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Die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den letzten Jahren:

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

 
         

2014


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