Beitragsbemessungsgrenze 2016
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt im Jahr 2016 50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich. Bis zu diesem maximalen Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet, das über diese Einkommensgrenze hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt.
Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die PKV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.
Beitrags- und Leistungsvergleich zur privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer
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Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den vergangenen Jahren:
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