Beitragsbemessungsgrenze 2016 Krankenversicherung - Bemessungsgrenze

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Beitragsbemessungsgrenze 2016

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt im Jahr 2016

50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich.

Bis zu diesem maximalen Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet, das über diese Einkommensgrenze hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt.


Um sich als Arbeitnehmer privat versichern zu können, muss das Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen; diese beträgt 2016
56.200 € p.a. bzw. 4.687,50 € monatlich.

Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die PKV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.


Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtgrenze liegt und Sie einen Wechsel in eine private Krankenkasse überlegen, ist eine umfassende Information zu den verschiedensten Punkten wie bsplw. Beiträge, Leistungen oder zum Vorgehen beim Versicherungswechsel wichtig:

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www.privatkrankenkasse.com

 

 
 
     
 


Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den vergangenen Jahren:

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

         


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