Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

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Beitragsbemessungsgrenze 2013

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung belief sich 2013 auf

47.250 € p.a. bzw. 3.937,50 € monatlich.

Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.


Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie lag 2013 bei

52.200 € p.a. bzw. 4.350 € monatlich.


Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel in die private Krankenversicherung

nachdenken, können Sie hier einen

Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen

anfordern.


Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen;

ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.


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Die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den letzten Jahren:

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

   



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