Beitragsbemessungsgrenze 2013
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung belief sich 2013 auf 47.250 € p.a. bzw. 3.937,50 € monatlich. Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie lag 2013 bei 52.200 € p.a. bzw. 4.350 € monatlich.
nachdenken, können Sie hier einen Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen anfordern.
ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
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