Beitragsbemessungsgrenze 2004
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2004 41.850 p.a. bzw. 3.487,50 monatlich, bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
seit 2003 sind beide Werte unterschiedlich!
46.350 p.a. bzw. 3.862 monatlich Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze können in die private Krankenversicherung wechseln, erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird.
41.850 p.a. bzw. 3.487,50 monatlich
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