Beitragsbemessungsgrenze 2017 Krankenversicherung - Bemessungsgrenze

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Beitragsbemessungsgrenze 2017

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt im Jahr 2017 bei

52.200 € p.a. bzw. 4.350 € monatlich.

Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, das über diese Einkommensgrenze hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht weiter berücksichtigt.


Um sich privat versichern zu können, muss das Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, diese beträgt 2017

57.600 € p.a. bzw. 4.800 € monatlich.

Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die private KV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.


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Beitragsbemessungsgrenze 2016


Die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den letzten Jahren:

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

         


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