Beitragsbemessungsgrenze 2017
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt im Jahr 2017 bei 52.200 € p.a. bzw. 4.350 € monatlich. Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, das über diese Einkommensgrenze hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht weiter berücksichtigt.
57.600 € p.a. bzw. 4.800 € monatlich. Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die private KV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.
Beitrags- und Leistungsvergleich zur privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer
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Die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den letzten Jahren:
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