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Beitragsbemessungsgrenze 2009
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung
beträgt 2009
44.100 € p.a. bzw. 3.675 €
monatlich.
Bis zu diesem Einkommen werden maximal
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
relevant; sie beträgt 2009
48.600 € p.a. bzw. 4.050 €
monatlich.
Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss man die Versicherungspflichtgrenze in drei
aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben. Wenn Ihr Einkommen also seit 2006 über der Pflichtgrenze
liegt und Sie über einen Wechsel nachdenken, können Sie hier einen
Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen
anfordern.
Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von
wenigen Ausnahmen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den letzten Jahren:
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