Beitragsbemessungsgrenze 2018
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt im Jahr 2018 bei 53.100 Euro pro Jahr / 4.425 Euro pro Monat Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, das über diese Einkommensgrenze hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht weiter berücksichtigt.
diese beträgt 2018 59.400 Euro p.a. Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die private KV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.
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Die Sozialversicherungsgrenzen in der Krankenversicherung in der Vergangenheit:
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