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Beitragsbemessungsgrenze 2012
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2012 45.900 € p.a. bzw. 3.825 € monatlich. Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2012 50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich.
nachdenken, können Sie hier einen Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen anfordern.
ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
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