Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

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Beitragsbemessungsgrenze 2009

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2009

44.100 € p.a. bzw. 3.675 € monatlich.

Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.


Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2009

48.600 € p.a. bzw. 4.050 € monatlich.


Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss man die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben. Wenn Ihr Einkommen also seit 2006 über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel nachdenken, können Sie hier einen

Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen

anfordern.


Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Ausnahmen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.






Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den letzten Jahren:

2003

2004

2005

2006

2007

2008

           



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