Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung lag 2017 bei
52.200 € p.a. bzw. 4.350 € monatlich.
Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, das über dieser Grenze liegende Einkommen wird bei der Beitragsberechnung nicht erfasst.
Um sich privat krankenversichern zu können, muss das Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, diese betrug 2017
57.600 € p.a. bzw. 4.800 € monatlich.
Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Bedeutung; ein Übertritt in die private KV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.
Wenn Sie einen Wechsel in eine private Krankenversicherung überlegen, ist eine umfassende Information zu verschiedenen Punkten wie Beitrag, mögliche Leistungen oder zum allgemeinen Vorgehen beim Versicherungswechsel zu empfehlen:
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