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Bemessungsgrenze 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2012

45.900 € p.a. bzw. 3.825 € monatlich.

Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.


Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie lag 2012 bei

50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich.


Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, können Sie hier einen

Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen

anfordern.



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