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Beitragsbemessungsgrenze 2011

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung lag 2011 bei

44.550 € p.a. bzw. 3.712,50 € monatlich.

Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant:

Für 2011 galten 49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich.

Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen

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