![Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 2018 für die Krankenversicherung](https://www.beitragsbemessungsgrenze.com/wp-content/uploads/2018/09/bbg2018-300x300.jpg)
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung lag im Jahr 2018 bei
53.100 Euro pro Jahr / 4.425 Euro pro Monat
Bis zu diesem Betrag werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, der über diese Einkommensgrenze hinausgehende Verdienst wird bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt.
![Sozialversicherung: Versicherungspflichtgrenze 2018](https://www.beitragsbemessungsgrenze.com/wp-content/uploads/2018/09/vpg2018.jpg)
Die für einen Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung relevante Versicherungspflichtgrenze betrug 2018
59.400 Euro p.a.
Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die private KV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.
Hier erhalten Sie einen
Versicherungsvergleich zur privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer
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