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Beitragsbemessungsgrenze 2018

Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 2018 für die Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung lag im Jahr 2018 bei

53.100 Euro pro Jahr / 4.425 Euro pro Monat

Bis zu diesem Betrag werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, der über diese Einkommensgrenze hinausgehende Verdienst wird bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt.

Sozialversicherung: Versicherungspflichtgrenze 2018

Die für einen Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung relevante Versicherungspflichtgrenze betrug 2018

59.400 Euro p.a.

Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die private KV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.

Hier erhalten Sie einen

Versicherungsvergleich zur privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Informationen zum Thema Private Krankenversicherungen finden Sie unter

www.privatkrankenkasse.com