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Beitragsbemessungsgrenze 2016

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung im Jahr 2016:

50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich.

Bis zu diesem maximalen Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet, das über diese Einkommensgrenze hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt.

Um sich als Arbeitnehmer privat versichern zu können, muss das Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze 2016 liegen:

56.200 € p.a. bzw. 4.687,50 € monatlich.

Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die PKV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.

Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel in eine private Krankenkasse nachdenken, ist eine umfassende Information zu den verschiedensten Punkten wie bsplw. Beiträge, Leistungen oder zum Vorgehen beim Versicherungswechsel wichtig:

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Weitere Informationen zum Thema Wechsel in eine private Krankenkasse finden Sie hier:

www.privatkrankenkasse.com