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Bemessungsgrenze 2014

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung belief sich 2014 auf 48.600 € p.a. bzw. 4.050 € monatlich. Diese Grenze ist maßgeblich für die Berechnung des maximalen GKV-Beitrages.

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung gilt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), diese lag 2014 bei
53.550 € p.a. bzw. 4.462,50 € monatlich.

Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt und Sie einen Übertritt in die private Krankenkasse überlegen, können Sie hier einen

individuellen Vergleich von privaten Krankenversicherungen

anfordern.

Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte ist ein Wechsel in die PKV unabhängig vom Einkommen möglich.